Angebot - Arbeitssicherheit
Art und Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung
Im Rahmen der verfügbaren Einsatzzeit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 unterstütze ich Sie in allen Belangen der Arbeitssicherheit nach Vorgabe Ihrer Berufsgenossenschaft.
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Die Regelbetreuung für Betriebe mit durchschnittlich bis zu 10 Mitarbeitern umfasst die Grundbetreuung und die anlassbezogene Betreuung.
Im ersten Schritt klären wir anhand einer Checkliste den aktuellen Stand in Ihrem Unternehmen zur Absicherung der gesetzlichen und berufgenossenschaftlichen Forderungen. Daraus wird ersichtlich wo noch Handlungsbedarf besteht und was schon konform ist.
Als zweites führen wir gemeinsam eine sicherheitstechnische Begehung durch. Sollten Abweichungen oder Gefährdungen dabei ersichtlich sein, weise ich Sie natürlich darauf hin. Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation (Begehungsbericht).
Ich unterstütze Sie bei Mitarbeiterunterweisungen, sowie der Erstellung von Betriebsanweisungen und einem Gefahrstoffverzeichnis.
Die Grundbetreuung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Sie richtet sich nach der Betreuungsgruppe. Der Richtwert für den zeitlichen Umfang der Grundbetreuung bleibt gleich.
Längstmögliche Frist zur Wiederholung der Grundbetreuung:
Betreuungsgruppe I, jährlich, 8 Stunden
Betreuungsgruppe II, alle 3 Jahre, 8 Stunden
Betreuungsgruppe III, alle 5 Jahre, 8 Stunden
Anlassbezogene Betreuung
Neben der Grundbetreuung biete ich Ihnen eine anslassbezogene Betreuung an. Ich unterstütze Sie bei der
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
- Einführung neuer Arbeitsstoffe / Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Einführung und Erprobung neuer persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall-/Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
- Untersuchung von Unfällen,
- Erstellung von Hygieneplänen,
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen,
- ......
Die zusätzlich vereinbarten Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind auch hier die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt, welche jährlichen, Mindesteinsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen sind.