Angebot Brandschutz

Art und Umfang 

Als Brandschutzbeauftragter bin ich Ihr Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb.  Der Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutz-organisation. Die Aufgabenstellung ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 10, 13); der ASR A2.2; der DGUV Vorschrift 1 (§ 22)  und der DGUV Information (205-003) 
Ich berate und unterstütze Sie in allen Fragen des  vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.

  • Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation
  • Erstellen der Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 und der ASR A2.3
  • Erstellen von Feuerwehr- und Alarmplänen
  • Ermittlung und Bewertung der betriebsspezifischen Brandgefährdungen
  • Unterstützung oder Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung


  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  • Unterstützung bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Dokumentieren der Tätigkeit im Betrieb, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und von Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutz-begehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)1
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht-und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.