Angebot Brandschutz
Art und Umfang
Als Brandschutzbeauftragter bin ich Ihr Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Der Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutz-organisation. Die Aufgabenstellung ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 10, 13); der ASR A2.2; der DGUV Vorschrift 1 (§ 22) und der DGUV Information (205-003)
Ich berate und unterstütze Sie in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
- Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation
- Erstellen der Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096
- Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 und der ASR A2.3
- Erstellen von Feuerwehr- und Alarmplänen
- Ermittlung und Bewertung der betriebsspezifischen Brandgefährdungen
- Unterstützung oder Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
- Unterstützung bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Dokumentieren der Tätigkeit im Betrieb, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht
- Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und von Anforderungen des Feuerversicherers
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutz-begehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)1
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht-und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.